Learning Agreements

Allgemeine Informationen

Learning Agreements können grundsätzlich für alle vom Lehrstuhl angebotenen Veranstaltungen abgeschlossen werden. Für die Anerkennung sind drei Kriterien wichtig: der zeitliche Umfang der ausländischen Veranstaltung, das fachliche Niveau und das Maß der inhaltlichen Übereinstimmung mit der entsprechenden Veranstaltung unseres Lehrstuhls.

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin für die Anerkennung ausländischer Prüfungsleistungen und alle Fragen zu Learning Agreements ist Annabell Schneider.

Vorgehen

Vor Ihrem Auslandsaufenthalt

Bietet Ihre ausländische Partneruniversität eine Veranstaltung an, die Sie hinsichtlich der oben genannten Kriterien als geeignet erachten, können Sie uns diese für eine Anrechnung vorschlagen.

Schicken Sie dazu bitte eine E-Mail mit den folgenden Informationen an Annabell Schneider:

  1. Bezeichnung des von Ihnen an der FAU Erlangen-Nürnberg besuchten Studiengangs
  2. Name der anzurechnenden Veranstaltung in Nürnberg mit Prüfungsnummer
  3. Detaillierter Name der ausländischen Universität, von welcher Sie eine Veranstaltung für eine Anrechnung vorschlagen
  4. Detaillierte Inhaltsangabe der ausländischen Veranstaltung, ggf. verwendete Literatur (mit Angabe Ihrer Informationsquelle)
  5. Anzahl der Semesterwochenstunden und, falls möglich, ECTS der ausländischen Veranstaltung
  6. Prüfungsmodalitäten (Art und Umfang)
  7. Verwendete Statistiksoftware, z.B. R, MatLab, SAS. Falls keine Software verwendet wird, dies bitte auch angeben.

Liegen diese Informationen vollständig vor, so kann über den Abschluss eines Learning Agreements entschieden werden.

Im Falle eines positiven Bescheids füllen Sie bitte das Learning-Agreement-Formular des Büros für Internationale Beziehungen aus und reichen es beim oben genannten Ansprechpartner ein. Mit seiner Unterschrift wird die Anerkennung durch den Lehrstuhl bestätigt. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular unterschrieben haben und geben Sie bei „Akad. Auslandsjahr WiSe/SoSe“ die konkrete Jahreszahl mit an (also z.B. „WiSe 2025/26“).

Nach Ihrem Auslandsaufenthalt

Nach Ihrer Rückkehr melden Sie sich bei der Studiengangskoordination Ihres Studienganges (im Fall des BA Wirtschaftswissenschaften bei der Koordination Ihres Schwerpunkts) mit dem Learning-Agreement, einer Bescheinigung Ihrer Prüfungsleistungen und dem Formular zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland des Büros für Internationale Beziehungen. Die Studiengangskoordination rechnet Ihnen dann Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in die entsprechenden Noten um.